G-BA trifft diskriminierende Entscheidung

G-BA trifft diskriminierende Entscheidung gegen Menschen mit Psoriasis-Arthritis und Rheuma

Mit der ausschlaggebenden Stimme des sogenannten unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, wurden in der letzten Sitzung des Plenums des G-BA alle Injektionssysteme für Therapien mit dem Wirkstoff Methotrexat (MTX) – gegen den Protest der Patientenvertretung – einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Dies hat diskriminierende Folgen für tausende Patienten mit Psoriasis-Arthritis und Rheuma in den Fingerendgelenken und Händen, die aufgrund ihrer Körperbehinderung nur einen Pen nutzen können.


„Ein Patient hat die Möglichkeit, die MTX-Lösung durch eine Aufziehspritze, eine Fertigspritze oder durch einen Pen subkutan zu applizieren. Es gibt jedoch in Deutschland mindestens 15.000 Menschen mit Psoriasis-Arthritis, die allein aufgrund ihrer versteiften Fingergelenke weder eine Spritze aufziehen noch sich eine Fertigspritze selber applizieren können. Diesen Patienten bleibt als einzige Möglichkeit die Applikation mittels eines Pens, wenn sie nicht dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sein sollen“, erläuterte ein Stellungnehmer einer medizin-wissenschaftlichen Fachgesellschaft dem unparteiischen Vorsitzenden Hecken wenige Tage vor der Sitzung die Problematik.

Der pharmazeutische Unternehmer hatte in seiner Anhörung im G-BA mehrfach und mehr als deutlich erklärt, dass das Pen-System aufgrund der deutlich höheren Herstellungskosten zu dem voraussichtlichen Festbetrag nicht weiter zur Verfügung stehen könne. Auch zahlreiche Packungsgrößen, Wirkstoffkonzentrationen, Wirkstärken und teilweise auch die Darreichungsform mittels Fertigspritze könne das Unternehmen zu dem voraussichtlichen Festbetrag nicht mehr länger wirtschaftlich anbieten. Dennoch entschied der unparteiische Vorsitzende, das Pen-System in die gleiche, viel zu niedrige Festbetragsgruppe einzuordnen wie die Aufzieh- und Fertigspritzen. Die Folge: Entweder werden Pens gar nicht mehr angeboten, oder nur mit einer Aufzahlung abgegeben, die jedoch eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung für die betroffenen Patienten darstellt. Den über 15.000 Menschen mit einer Psoriasis-Arthritis in den Fingerendgelenken und den Händen werden damit entweder weitere zusätzliche Kosten aufgebürdet, oder ihnen wird diese Therapiemöglichkeit ganz genommen. Der Sachverhalt ist dem unparteiischen Vorsitzenden im Vorfeld unmissverständlich bekanntgeworden. Trotzdem entschied er gegen diese chronisch kranken Patienten.

Was bleibt diesen Psoriasis-Arthritis-Patienten? Sie werden notwendigerweise vom versorgenden Arzt mit anderen Pen-Systemen ausgestattet werden, um eine Therapie der Psoriasis-Arthritis in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Alle dann eingesetzten Wirkstoffe mögen zwar auch wirksam sein, sind aber deutlich teurer. Die Behandlung ist dann nicht die individuell beste für den Patienten – sie entspricht nicht dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens. Das widerspricht nicht nur dem gesetzlichen Anspruch, dass jeder Patient die für ihn beste Therapie nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens erhalten muss, sondern führt langfristig auch zu höheren Arzneimittelkosten, wenn andere Pen-Systeme mit wesentlich teureren Wirkstoffen verordnet werden. Aus kurzsichtigen wirtschaftlichen Erwägungen heraus wird Patienten eine wichtige Therapieoption vorenthalten und das Ziel der Kosteneinsparung in der Arzneimittelversorgung konterkariert – und der „unparteiische“ Vorsitzende Hecken nickt dies wider besseren Wissens ab.

Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) hat den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aufgefordert, den Beschluss des G-BA wegen seiner diskriminierenden Wirkung nicht zu genehmigen.

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