Wochenend-Workshop Hildesheim "Teilhabe am Arbeitsleben"
Information, Austausch, Praxistipps
Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) lädt sehr herzlich ein zum Workshop "Gesundheitskompetenz bei Psoriasis und Psoriasis-Arthritis, Schwerpunkt: Teilhabe am Arbeitsleben"
Wann? 19.-21. September 2025
Wo? Novotel Hildesheim | Bahnhofsallee 38 | 31134 Hildesheim
Für die Teilnahme an der Veranstaltung erheben wir einen Kostenbeitrag (Teilnahmegebühr) in Höhe von 40,00 Euro für DPB-Mitglieder und in Höhe von 80,00 Euro für Nichtmitglieder - dieser ist im Voraus zu entrichten. Die Kosten für zwei Übernachtungen im Novotel Hildesheim und die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen inkl. Getränke) sowie die Reisekosten bis zu einer Höhe von 130,00 Euro (Erstattung in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz) trägt der DPB.*
Weitere Informationen erhalten Sie in der DPB-Geschäftsstelle: Telefon 040 223399-0 | info(at)psoriasis-bund.de
Näheres zu Ablauf und Inhalten des Workshops entnehmen Sie bitte dem Programm.
Geben Sie sich einen Ruck - melden Sie sich an! Der Wochenend-Workshop ist ein weiterer Schritt hin zu einem guten Leben mit Ihrer Psoriasis.
Anmeldung: Jana Bockelmann | Telefon 040 223399-11 | bockelmann(at)psoriasis-bund.de
Anmeldefrist: 1. August 2025
Dieser Workshop des Deutschen Psoriasis Bundes e.V. (DPB) wird dankenswerterweise von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) finanziell unterstützt.
* Hinweis:
Teilnahmegebühr, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Eine Mitgliedschaft im DPB ist für die Teilnahme am Workshop nicht erforderlich. Für ihre Teilnahme am Workshop entrichten DPB-Mitglieder 40,00 € Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder beträgt 80,00 € und ist im Voraus zu entrichten.
- Die Übernachtungskosten – zwei Übernachtungen (19.-21.09.2025) im Novotel Hildesheim – sowie die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) übernimmt der DPB.
- Die Erstattung der angefallenen Reisekosten erfolgt nach der DPB-Finanzordnung in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz bis zu einer Höhe von 130 € (Erstattungsobergrenze):
- Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV und Bahnfahrten) werden die angefallenen Kosten bis zu einer Höhe von 130,00 Euro erstattet. Bei einer Reisedauer im Fernverkehr von weniger als zwei Stunden ist die 2. Klasse zu wählen – bei einer Reisedauer im Fernverkehr von mehr als zwei Stunden kann die 1. Klasse gewählt werden.
- Bei PKW-Nutzung werden die angefallenen Kosten bis zu einer Höhe von 130,00 Euro erstattet. Der Erstattung liegt eine Fahrtkosten-Pauschale (Kilometerpauschale) von 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer (für Hin- und Rückfahrt zusammen) zugrunde.