Unterstützung bei Studien und Umfragen
Präambel
(1) Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) bietet Unterstützung bei Studien und Umfragen, wenn diese Ergebnisse mit hoher Relevanz für die Indikationsbereiche Psoriasis und/oder Psoriasis-Arthritis und/oder für die damit verbundene Interessenvertretung im gesellschaftspolitischen Kontext gemäß der Satzung des DPB erwarten lassen.
(2) Die Unterstützung seitens des DPB bei Studien und Umfragen erstreckt sich in der Regel nur auf die Weitergabe der entsprechenden Informationen und ist nicht mit einer Beurteilung der Qualität dieser Studien und Umfragen, ihrer sachgerechten Durchführung oder dergleichen verbunden.
Bedingungen
(3) Bei Studien und Umfragen, die sich mit der medizinischen Versorgung von Menschen mit Psoriasis und/oder Psoriasis-Arthritis befassen, erfolgt eine Unterstützung seitens des DPB in der Regel nur, wenn der Wissenschaftliche Beirat des DPB dies befürwortet bzw. nicht explizit ablehnt.
(4) Für die Unterstützung seitens des DPB bei Studien und Umfragen gilt ferner:
- Die Ziele und Grundzüge der Studien und Umfragen sowie etwaige einhergehende ökonomische Bezüge und Interessen sind – bei gegenseitiger Wahrung der Vertraulichkeit – vollumfänglich offenzulegen.
- Sofern in den Medien des DPB oder über seine verbandsinternen Bezüge zur Teilnahme an Studien und Umfragen aufgerufen werden soll, sind deren Ziele und Grundzüge sowie etwaige Vor- und Nachteile der individuellen Teilnahme laienverständlich darzustellen.
- Sofern Studien und Umfragen der Voten von Ethikkommissionen, Genehmigungen von Behörden oder dergleichen bedürfen, sind diese vorzulegen.
(5) Eine Unterstützung seitens des DPB bei Studien und Umfragen erfolgt in der Regel nur, wenn dem DPB hierdurch keine Kosten entstehen oder wenn diese angemessen kompensiert werden.
Haftung
(6) Die Unterstützung seitens des DPB bei Studien und Umfragen, einschließlich einer etwaigen Befassung des Wissenschaftlichen Beirates des DPB, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung gegenüber der um Unterstützung ersuchenden natürlichen oder juristischen Person.
Probandenaufrufe in den Medien des DPB
Präambel
(1) Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) unterstützt die Forschung im Sinne seiner Satzung. Forschung bedeutet auch, dass Wirkstoffe und Verfahren an Menschen erprobt werden müssen. Daher bietet der DPB die Möglichkeit, in seinen Medien zur freiwilligen Teilnahme an Forschungsvorhaben zum Krankheitsbild Psoriasis bzw. Psoriasis-Arthritis aufzurufen (Probandenaufrufe).
(2) Die Unterstützung seitens des DPB bei der Suche nach Probanden für Forschungsvorhaben erstreckt sich in der Regel nur auf die Weitergabe der entsprechenden Informationen und ist nicht mit einer Beurteilung der Qualität dieser Forschungsvorhaben, ihrer sachgerechten Durchführung oder dergleichen verbunden.
Bedingungen
(3) Eine Unterstützung seitens des DPB bei der Suche nach Probanden für Forschungsvorhaben erfolgt in der Regel nur, wenn diese Forschungsvorhaben von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates des DPB geprüft und für sinnvoll erachtet worden sind.
(4) Für die Unterstützung seitens des DPB bei der Suche nach Probanden für Forschungsvorhaben gilt ferner:
- Die Ziele und Grundzüge der Forschungsvorhaben sowie etwaige einhergehende ökonomische Bezüge und Interessen sind – bei gegenseitiger Wahrung der Vertraulichkeit – vollumfänglich offenzulegen.
- Zur Verwendung für die Probandenaufrufe sind die Ziele und Grundzüge der Forschungsvorhaben sowie etwaige Vor- und Nachteile der individuellen Teilnahme (insbesondere auch hinsichtlich der begleitenden medizinischen Betreuung) laienverständlich darzustellen.
- Die Voten der zuständigen Ethikkommissionen und die von ihnen genehmigten Patienteninformationen sind vorzulegen.
- Ein angemessener Versicherungsschutz der Probanden (Police) ist zu gewährleisten.
- Sofern Forschungsvorhaben multizentrisch angelegt sind, sind alle in Deutschland beteiligten Studienzentren bekanntzugeben.
- Die Ziele (harte Endpunkte) und Grundzüge der Forschungsvorhaben müssen im Rahmen einer methodischen Prüfung durch mindestens zwei Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates des DPB positiv bewertet werden.
- Nach Abschluss der Forschungsvorhaben sind laienverständliche Kurzberichte über die Forschungsvorhaben und die erzielten Ergebnisse zur Veröffentlichung in den Medien des DPB bereitzustellen – ggf. nach vorheriger Erstveröffentlichung in einer medizinischen Fachzeitschrift.
(5) Eine Unterstützung seitens des DPB bei der Suche nach Probanden für Forschungsvorhaben erfolgt in der Regel nur, wenn dem DPB hierdurch keine Kosten entstehen oder wenn diese angemessen kompensiert werden.
Verfahren und Entscheidung
(6) Der DPB leitet die entsprechenden Unterlagen an mindestens zwei Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates des DPB zur Begutachtung weiter. Beiratsmitglieder, die unmittelbar an den betreffenden Forschungsvorhaben beteiligt sind, können nicht begutachten.
(7) Der Vorstand des DPB entscheidet auf der Grundlage des Ergebnisses der Begutachtung durch die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates des DPB über Medium, Art, Form und Zeitpunkt des Probandenaufrufes.
Haftung
(8) Die Unterstützung seitens des DPB bei der Suche nach Probanden für Forschungsvorhaben, einschließlich der Begutachtung durch Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates des DPB, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung gegenüber der um Unterstützung ersuchenden natürlichen oder juristischen Person, den beteiligten Probanden und etwaigen sonstigen Beteiligten. Der DPB weist bei seinen Probandenaufrufen auf diesen Haftungsausschluss hin.
Hinweis
Unterstützende Maßnahmen seitens des Deutschen Psoriasis Bundes e.V. (DPB) bei Studien, Umfragen, Forschungsvorhaben etc. in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen sind ausgeschlossen, wenn sich diese Wirtschaftsunternehmen in laufenden AMNOG-Verfahren (Nutzenbewertung) befinden, die thematische Bezüge zu den betreffenden Studien, Umfragen, Forschungsvorhaben etc. aufweisen.