Transparenz

Um seine Neutralität und Unabhängigkeit zu bewahren und zu dokumentieren, hat sich der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) zur Anwendung der

der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) und des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V. (DPWV) verpflichtet.

Das Finanzamt Hamburg hat den DPB als gemeinnützigen Verein anerkannt. Auf Grundlage seiner Satzung und unter Einhaltung der Leitsätze nimmt der DPB finanzielle Zuwendungen und Kostenerstattungen von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern sowie der öffentlichen Hand unter Beachtung der §§ 51 bis 63 der Abgabenordnung entgegen.

Mit den finanziellen Zuwendungen werden nur Ziele, Zwecke und Aufgaben gemäß § 2 der DPB-Satzung verfolgt. Über Zuwendungen und geförderte Projekte etc. informiert der DPB zeitnah in seiner Vereinszeitschrift PSO Magazin; eine Aufstellung über die finanziellen Zuwendungen des Vorjahres wird in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres veröffentlicht. Auch der Bericht über die satzungsgemäße Rechnungsprüfung wird im PSO Magazin publiziert.

In der Ausgabe PSO Magazin 5/23, Seite 33, sind unter der Überschrift "Finanzielle Unterstützung im Jahr 2022 - DPB-Transparenz: Was kam von wem?" die finanziellen Zuwendungen an den DPB im Jahr 2022 mit Art und Betrag veröffentlicht. Die Aufstellungen der vorherigen Jahre sind in den folgenden Ausgaben des PSO Magazins zu finden:

4/22
4/21
4/20
3/19
3/18
3/17
3/16
3/15
3/14

Gemäß der "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" werden alle Ausgaben des PSO Magazins (ISSN: 0938-8532) in der Deutschen Nationalbibliothek, Frankfurt am Main und Leipzig, sowie in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg - Carl von Ossietzky archiviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das PSO Magazin kann auch in der DPB-Geschäftsstelle eingesehen werden.